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   BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10   

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BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10 (https://dejure.org/2010,8049)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2010 - 2 A 4.10 (https://dejure.org/2010,8049)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 2 A 4.10 (https://dejure.org/2010,8049)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4; BeamtVG § 31 Abs. 1 und Abs. 2
    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung; Auftanken; Nachtanken

  • openjur.de

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung; Auftanken; Nachtanken.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4
    Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Auftanken; Dienstunfall; Nachtanken; Wegeunfall; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 BeamtVG, § 31 Abs 2 BeamtVG, § 50 Abs 1 Nr 4 VwGO
    Dienstunfall; Unfall nach Tankaufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Unfall beim Nachtanken auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle als Wegeunfall i.S.d. Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bei fehlender Möglichkeit der Zurücklegung des Weges mit einer einzigen Tankfüllung

  • rewis.io

    Dienstunfall; Unfall nach Tankaufenthalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Dienstunfall; Unfall nach Tankaufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4
    Unfall beim Nachtanken auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle als Wegeunfall i.S.d. Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG ) bei fehlender Möglichkeit der Zurücklegung des Weges mit einer einzigen Tankfüllung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 208 (Ls.)
  • NZV 2011, 268 (Ls.)
  • DÖV 2011, 367
  • ZBR 2011, 306
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Weg nach oder von der Dienststelle erleidet, wird Dienstunfallschutz gewährt, wenn der Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (stRspr, vgl. Urteil vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 - BVerwGE 121, 67 m.w.N.).

    Der Beamte muss sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (Urteile vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 - BVerwGE 21, 307 und vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63

    Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Der Beamte muss sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (Urteile vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 - BVerwGE 21, 307 und vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 - a.a.O.).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Urteile vom 6. Juli 1965 a.a.O. und vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 m.w.N.; vgl. zum Recht der Unfallversicherung der Arbeitnehmer auch BSG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 - BB 1964, 684).

  • BSG, 14.12.1978 - 2 RU 59/78

    Arbeitsstätte - Aufsuchen einer Tankstelle - Versicherungsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Hiervon ist auszugehen, wenn sich entweder während oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt eines Reservetanks in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 -, vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - BB 1984, 2066 und vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 -).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, welche Wegstrecke der Beamte mit dem restlichen Kraftstoff noch hätte zurücklegen können (vgl. zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 a.a.O. und vom 24. Mai 1984 a.a.O.).

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 3/83
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Hiervon ist auszugehen, wenn sich entweder während oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt eines Reservetanks in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 -, vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - BB 1984, 2066 und vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 -).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, welche Wegstrecke der Beamte mit dem restlichen Kraftstoff noch hätte zurücklegen können (vgl. zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 a.a.O. und vom 24. Mai 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 7.04 - BVerwGE 122, 360 = Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 15 S. 11).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Hiervon ist auszugehen, wenn sich entweder während oder aber auch schon bei Antritt der Fahrt die Notwendigkeit ergibt, den Inhalt eines Reservetanks in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 59/78 - SozR 2200 § 550 Nr. 39 -, vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - BB 1984, 2066 und vom 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 -).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Urteile vom 6. Juli 1965 a.a.O. und vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 m.w.N.; vgl. zum Recht der Unfallversicherung der Arbeitnehmer auch BSG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 - BB 1964, 684).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 22/61
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10
    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Urteile vom 6. Juli 1965 a.a.O. und vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 m.w.N.; vgl. zum Recht der Unfallversicherung der Arbeitnehmer auch BSG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 - BB 1964, 684).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010 - BVerwG 2 A 4.10 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011 - 5 LA 79/10 -, juris).

    Der Beamte muss sich, auch wenn der Wortlaut des § 31 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BeamtVG - anders als der Wortlaut der für das gesetzliche Unfallversicherungsrecht maßgeblichen Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - dies nicht präzise zum Ausdruck bringt, auf dem "unmittelbaren" Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 27.5.2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, juris; Urteil vom 4.6.1970 - BVerwG II C 39.68 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011, a. a. O.).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 21.6.1982 - BVerwG 6 C 90.78 -, juris; Urteil vom 4.6.1970, a. a. O.; Urteil vom 6.7.1965 - BVerwG II C 39.63 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen neueren Entscheidungen (vgl. etwa Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 27.1.2005 - BVerwG 2 C 7.04 -, juris; Urteil vom 27.5.2004, a. a. O.) noch keine Veranlassung gehabt, auf die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 9.12.2003, a. a. O.) einzugehen.

  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

    Während einer unbeachtlichen Unterbrechung besteht Wegeunfallschutz im allgemeinen Verkehrsraum (Urteile vom 4. Juni 1970 - BVerwG 2 C 39.68 - BVerwGE 35, 234 , vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 C 90.78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 S. 2 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 2 A 4.10 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 24 Rn. 13).

    Der Einkauf von Lebensmitteln auf dem unmittelbaren Weg vom Bestimmungsort der dienstlichen Tätigkeit zum Übernachtungshotel wird daher noch ausreichend durch die Erfordernisse der Dienstreise geprägt (vgl. Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG 6 C 34.68 - BVerwGE 39, 83 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 2 A 3.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21 Rn. 17; zur dienstlichen Veranlassung auch Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 2 A 4.10 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 24).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 5 LA 79/10

    Der Unfall eines Beamten auf der Rückfahrt von seiner Dienststelle zu seiner

    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010 - 2 A 4.10 -, IÖD 2011, 62, m. w. N., hier zitiert nach juris Rn 12).

    Der Beamte muss sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O., Rn 13).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O., Rn 13 ; Urteil vom 21.6.1982 - 6 C 90.78 -, DVBl. 1982, 1191, hier zitiert nach juris Rn 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes durch privates Telefonat - Übertragbarkeit

    27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, Juris Rn. 11 m.w.N; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, Juris Rn. 13).

    9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, a.a.O.).

    Während einer unbeachtlichen Unterbrechung besteht Wegeunfallschutz zumindest im allgemeinen Verkehrsraum fort (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1970 a.a.O.; vom 21. Juni 1982 - 6 C 90.78 -, Juris Rn. 17; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, a.a.O und vom 10. Dezember 2013 a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 13.08.2012 - 5 A 338/11

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall (hier verneint)

    Die Gleichstellung des Wegeunfalls mit einem Dienstunfall dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4/10 -, ZBR 2011, 306; Urteil vom 27. Januar 2005 - 2 C 7/04 -, BVerwGE 122, 360).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4/10 -, ZBR 2011, 306 [m. w. N.]; Urteil vom 27. Mai 2004 - 2 C 29/03 -, BVerwGE 121, 67 [m. w. N.].

    Das erforderliche Nachtanken hat in einem solchen Fall seine wesentliche Ursache in der Fahrt zum Dienstort oder in der Rückkehr zur Wohnung, für die Dienstunfallschutz nach § 31 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BeamtVG besteht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4/10 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • VG Ansbach, 09.06.2015 - AN 1 K 14.01531

    Kein Dienstunfallschutz bei Unterbrechung der Fahrt zur Dienststelle, um

    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (BVerwG, Urteile vom 27.1.2005 - 2 C 7.04, BVerwGE 122, 360 = Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 15, vom 9.12.2010 - 2 A 4/10, ZBR 2011, 306 und vom 26.11.2013 - 2 C 9.12, jeweils zu § 31 Abs. 2 BeamtVG).

    (BVerwG, Urteil vom 4.6.1970, a.a.O.; Urteil vom 9.12.2010 - 2 A 4/10, BayVBl 2011, 609).

  • VG Bayreuth, 11.07.2017 - B 5 K 15.935

    Kein Dienstunfallschutz beim Verlassen der Autobahn zur Verrichtung der Notdurft

    Der Weg ist deshalb nur geschützt, soweit er seine wesentliche Ursache im Dienst hat und andere mit dem Dienst zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 3 B 15.327 - Juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.10.2016 - 3 ZB 15.1521 - Juris Rn. 6 f.; vgl. zu § 31 BeamtVG: BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 2 A 4/10 - ZBR 2011, 306 - Juris Rn. 13; siehe auch: Kazmaier in: Stegmüller/ Schmalhofer/ Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: März 2017, § 31 BeamtVG Rn. 176 m.w.N.

    Letztendlich ist die Frage, ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle (oder umgekehrt) unterbrochen oder gar gelöst wird, nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2010 - 2 A 4/10 - ZBR 2011, 306 = Juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 21.6.1982, - 6 C-90/78 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 61 = Juris Rn. 17; VG München, U.v. 20.3.2012 - M 5 K 11.5039 - Juris Rn. 13).

  • VG München, 20.03.2012 - M 5 K 11.5039

    Unfall eines Beamten auf dem Umweg von der Dienststelle nach hause zur

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle (oder umgekehrt) unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG vom 9.12.2010, ZBR 2011, 306 [BVerwG 09.12.2010 - BVerwG 2 A 4.10] ; vom 21.6.1982, a.a.O.).

    Der Zusammenhang mit dem Dienst bleibt etwa bestehen, wenn auf dem Weg von der Dienststelle zur Wohnung ein Nachtanken zwingend erforderlich ist, da der Weg nicht mit einer Tankfüllung zurückgelegt werden kann (BVerwG vom 9.12.2010, a.a.O. - obwohl das Auftanken eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist) oder auf dem Weg zur Erhaltung der Dienstfähigkeit ein Stehimbiss zum Erwerb und Verzehr von Speisen aufgesucht wird (VGH BW vom 31.3.2003, a.a.O.).

  • VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, juris Rn. 8, vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 12, und vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 11 zu § 31 BeamtVG).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, bestimmt sich nach der Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert, und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 13 m. w. N., und vom 27. Mai 2004 - 2 C 29.03 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 13; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. November 2008 - 1 A 144/08 -, juris Rn. 40).

  • VG Berlin, 08.09.2022 - 26 K 39.22

    Dienstunfall eines Beamten während seiner Pause; Verlassen des Dienstgebäudes

    Weil es weder um einen Dienstgang noch einen Wegeunfall geht, kommt es auf die von den Beteiligten angeführten Judikate, die Umwege und Unterbrechungen dieser Gänge/Wege etwa zur Nahrungsaufnahme oder -beschaffung thematisieren (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Juni 1970 - BVerwG II C 39.68 -, BVerwGE 35, 234 [Unterbrechung einer Heimfahrt zum Einkauf bei einer Metzgerei]; Urteil vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 -, BVerwGE 39, 83 [Landkraftpostfahrer kaufte während der Dienstzeit für die Brotzeit Wurst und Semmeln]; Urteil vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, BVerwGE 121, 67 [Strandbesuch vor Dienstantritt]; Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 7.04 -, BVerwGE 122, 360 [60 m vom Wohnhaus entfernte private Garage]; Urteil vom 9. Dezember 2012 - BVerwG 2 A 4.10 -, Juris [Nachtanken auf dem Heimweg vom Abordnungsort]; Urteil vom 10. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 7.12 -, NVwZ 2014, 601 [Kauf von Lebensmitteln an einem Kiosk während einer Dienstreise]; Beschluss vom 22. April 2020 - BVerwG 2 B 52.19 -, Juris [Mittagssnack in einer Bäckerei auf dem Weg zu einer Fortbildungstagung]) nicht an.
  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 15.327

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung

  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 14.00213

    Unfall im Dienstgebäude ca. 35 Minuten vor dem frühestmöglichen Dienstbeginn

  • VGH Bayern, 11.10.2016 - 3 ZB 15.1521

    Unterbrechung des dienstunfallrechtlich geschützten Weges durch privat

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654

    Schadensersatz für einen Unfall beim Tanken auf einer Dienstreise

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